Greenwashing auf der Abschussliste, denn Greenwashing ist ein Ärgernis: Nicht nur für die Verbraucher, die mit schwammigen bis falschen Aussagen getäuscht werden, sondern auch für Unternehmen, die aus Überzeugung nachhaltig agieren und durch Greenwashing geschädigt werden. Dieses Ärgernis will die Europäische Kommission jetzt angehen und hat deshalb eine Änderung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken vorgeschlagen: „Zum einen wird die Liste der Produkteigenschaften, über die der Händler die Verbraucher nicht irreführen darf, erweitert. So werden ökologische oder soziale Auswirkungen sowie die Lebensdauer und die Reparierbarkeit berücksichtigt. Ferner werden Praktiken hinzugefügt, die individuell geprüft und als irreführend eingestuft wurden, wie Aussagen über die künftige Umweltleistung ohne klare, objektive und überprüfbare Verpflichtungen und Ziele sowie ohne ein unabhängiges Überwachungssystem.“
Ganz konkret gegen bekannte Aspekte des Greenwashing richten sich die Punkte:
- allgemeine, vage Aussagen über die Umwelteigenschaften, wobei die hervorragende Umweltleistung des Produkts oder des Händlers nicht nachweisbar ist. Beispiele dafür sind allgemeine umweltbezogene Aussagen wie „umweltfreundlich“, „öko“ oder „grün“, die fälschlicherweise den Eindruck einer ausgezeichneten Umweltleistung erwecken;
- Umweltaussagen über das gesamte Produkt, wenn diese tatsächlich nur Teile des Produkts betreffen;
- die Kennzeichnung mit einem freiwilligen Nachhaltigkeitssiegel, das weder auf einem Prüfverfahren durch Dritte basiert noch von Behörden stammt.
Diese Praktiken sollen in die bestehende Liste verbotener unlauterer Geschäftspraktiken (die sogenannte „schwarze Liste“) aufgenommen werden. Sollte die Änderung wie vorgeschlagen umgesetzt werden, hätte das für viele Produkte Folgen. Umweltbezogene Aussagen sind dann nur noch möglich, wenn die damit verbunden Leistung oder Eigenschaft auch nachweisbar ist. Fantasievolle Siegel, die Nachhaltigkeit glaubwürdig symbolisieren sollen, sind auch nicht mehr möglich. Das wird zum einen zu einer spürbaren Bereinigung von Umweltaussagen im Marketing führen und zum anderen dazu, dass erst die Produkte und in der Folge dann auch die Kommunikation zu den Produkten auf eine neue Ebene gehoben wird. ESG-Kommunikation bekommt noch mehr Gewicht und wird absehbar zu einer immer wichtigeren Disziplin in der Unternehmenskommunikation.
Greenwashing auf der Abschussliste: Kollektive Rechtsschutzverfahren drohen
Mit ihrem Vorgehen setzt die EU-Kommission vor allem die Unternehmen unter Druck, die bislang halbherzig auf Nachhaltigkeit gesetzt haben. In der Außendarstellung nutzen, was geht und ansonsten alles vermeiden, was Aufwand macht, wird künftig nicht mehr funktionieren. Wer mit Umweltstandards wirbt, wird nun auch nachweisen müssen, dass es sich nicht nur um Lippenbekenntnisse handelt. Unternehmen, die dies schon aus Überzeugung tun, erhalten damit einen Wettbewerbsvorteil.
Die Vorschläge der Kommission werden nun im Rat und im Europäischen Parlament erörtert. Sobald die Mitgliedstaaten diese Vorschläge annehmen und in nationales Recht umsetzen, haben Verbraucherinnen und Verbraucher bei Verstößen Anspruch auf Rechtsbehelfe, darunter mittels kollektiver Rechtsschutzverfahren im Rahmen der Richtlinie über Verbandsklagen.